Erklärung zur Barrierefreiheit
Entwurf. [VERIFY] vor Live-Gang durch Counsel. Stand 26. Oktober 2026.
Die Scheiber Consulting GmbH ist bemüht, ihren Online-Shop SCHWARZGOLD TIROL im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in der geltenden Fassung, mit dem die Europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen umgesetzt wird, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website schwarzgold.tirol.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der unten aufgeführten Ausnahmen teilweise vereinbar mit Konformitätsstufe AA der „Web Content Accessibility Guidelines – WCAG 2.2“ (einschließlich der Anforderungen der WCAG 2.1) bzw. mit der anwendbaren europäischen Norm EN 301 549.
Umgesetzte Maßnahmen
- Ein Link „Zum Inhalt“ am Seitenanfang ermöglicht das Überspringen der Navigation; Seitenbereiche sind als Landmarks ausgezeichnet.
- Texte erreichen ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1, auch im Cookie-Hinweis.
- Bedienelemente (Logo-Link, Warenkorb-Schaltfläche) haben zugängliche Namen, die ihre sichtbare Beschriftung enthalten.
- Tabellen (Warenkorb) haben beschriftete Spaltenköpfe.
- Der Cookie-Hinweis ist als Dialog ausgezeichnet und vollständig mit der Tastatur bedienbar.
- Schriftarten werden vom eigenen Server geladen; es werden keine Analyse- oder Werbedienste eingebunden.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- 1.4.4 / 1.4.12 – Einzelne ergänzende Hinweise (z. B. Fußzeilenhinweise und Schrittbeschriftungen auf der Produktseite) sind in sehr kleiner Schriftgröße gesetzt; sie lassen sich mit der Zoomfunktion des Browsers vergrößern.
- Die Zahlungsmaske auf der Seite „Zahlung“ wird von Stripe bereitgestellt (siehe unter c).
Der große dekorative Schriftzug „SCHWARZGOLD“ in der Fußzeile der Startseite ist Teil des Markenlogos und für Screenreader ausgeblendet; für Logos gilt nach WCAG 1.4.3 keine Kontrastanforderung.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Es wird keine unverhältnismäßige Belastung geltend gemacht.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
- Die Zahlungsmaske von Stripe (Stripe Payments Europe Ltd.) wird nicht von uns entwickelt, finanziert oder kontrolliert.
- Externe Websites, auf die wir verlinken, werden nicht von uns entwickelt, finanziert oder kontrolliert.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26. Oktober 2026 erstellt.
Die Bewertung erfolgte als Selbstbewertung: automatisierte Prüfung aller Seiten des Shops mit axe-core 4.14 (Regelsätze WCAG 2.0, 2.1 und 2.2, Stufen A und AA) in einem aktuellen Chrome-Browser. Eine Prüfung durch externe Sachverständige oder mit Nutzerinnen und Nutzern assistiver Technologien hat nicht stattgefunden.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unseres Shops hindern oder diese erschweren, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail mit: [email protected]
Bitte beschreiben Sie in diesem Fall das Problem kurz und nennen Sie die Adresse (URL) der betroffenen Seite. Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.